JOTTIGG MEDIA – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Prabhjot Paulus – JottiGG Media Bergheimerstraße 26 47807 Krefeld Deutschland
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich und Gegenstand Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z. B. auch Online-Shops, ein. Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Er bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden und setzt Subunternehmer nur dann ein, wenn damit nicht berechtigte Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
Vertragsschluss Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Anbieter prüft die Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit, Widerspruchsfreiheit und Eignung für die gewünschte Umsetzungsform und erstellt daraufhin ein Angebot. Eine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche erfolgt nicht. Erst mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande. Enthält das Angebot Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge, aber kommt kein Vertrag zustande, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen. In diesem Fall müssen sämtliche Kopien vom Kunden gelöscht oder an den Anbieter herausgegeben werden.
Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde benannt einen Ansprechpartner, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter benennt ebenfalls einen Ansprechpartner. Ist für einzelne Leistungen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich, schließen beide Parteien diesen vor Beginn der Leistungserbringung ab. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt bereitzustellen. Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (wie Texte oder Bilder) ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Leistet der Kunde notwendige Mit- oder Zuarbeiten verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen.
Abnahme Der Anbieter kann die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform verlangen. Der Kunde muss nur dann schriftlich abnehmen, wenn der Anbieter ihn ausdrücklich dazu auffordert. Die Abnahmefrist nach § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird – sofern nicht anders vereinbart – auf 2 Wochen ab Mitteilung der Fertigstellung festgelegt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht wegen eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung Die Vergütung des Auftrags wird individuell zwischen Anbieter und Kunde vereinbart und orientiert sich grundsätzlich am Angebot. Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise anzupassen, wenn seine eigenen Kosten steigen. Bestandskunden werden spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Preisanpassung per E-Mail informiert. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Zustimmung; widerspricht er, wird der Vertrag zum Zeitpunkt der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) haben – soweit nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Der Anbieter bestimmt die Art der Nacherfüllung. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt 1 Jahr, ausgenommen sind Ansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Eine Ersatzlieferung begründet keine erneute Verjährungsfrist. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt – außer bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder bei Personenschäden. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder geltendes Recht resultieren.
Leistungen für Webseiten
Erstellung von Webseiten anhand agiler Methoden Es werden neue Webseiten entwickelt oder bestehende Webseiten erweitert (z. B. durch Einbindung neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und gestalterischen Vorgaben des Kunden. Verträge zur Erstellung von Webseiten gelten als Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Webseiten sowohl für Mobilgeräte als auch für die jeweils aktuellen Versionen gängiger Browser (letzte zwei Versionen) optimiert.
Erstellung von Webseiten mittels Lasten- und Pflichtenheft Wird ein Lastenheft vereinbart, bestimmt dieses den Umfang der Leistungen. Der Anbieter prüft das Lastenheft auf Vollständigkeit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit und weist – falls notwendig – auf Verbesserungsmöglichkeiten hin. Darauf aufbauend erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das zur Abnahme vorgelegt wird. Änderungen am Pflichtenheft bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung mit Generatoren Sofern vereinbart, erstellt der Anbieter Impressum und Datenschutzerklärung mithilfe von Generatoren. Der Anbieter schuldet dabei die reine Texterstellung; die rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden. Änderungen in diesen Texten sind vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Webhosting (Resell) Hostingleistungen können als Zusatzoption vereinbart werden. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Speicherplatz, Zertifikate) wird individuell festgelegt. Bei Übernahme der Hosting-Dienstleistung verwaltet der Anbieter die Daten – der Kunde erhält in der Regel keinen Zugang zum Administrationsbackend. Die Serververfügbarkeit liegt bei mindestens 99 % im Jahresmittel, ausgenommen Zeiten höherer Gewalt oder technischer Probleme.
Domainregistrierung Domainregistrierungsleistungen können ebenfalls als Zusatzoption vereinbart werden. Hierbei kommt das Vertragsverhältnis zur Domainvergabestelle direkt zwischen Kunde und Vergabestelle zustande – der Anbieter wirkt nur als Vermittler. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Wartung und Pflege von Webseiten Nach Fertigstellung kann der Anbieter Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten – dies wird individuell vereinbart. Gegenstand ist die Beseitigung von Funktionsstörungen und anlassbezogene Aktualisierungen. Der Anbieter haftet nicht für Inkompatibilitäten oder Fehler, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden hervorgerufen werden. Die Wartung bezieht sich in der Regel auf technische Aspekte, nicht auf inhaltliche Aktualisierungen (z. B. von Impressum oder Datenschutzerklärung).
Marketing und Content
SEO-Marketing Im Rahmen des SEO-Marketings führt der Anbieter Maßnahmen durch, die – basierend auf eigener Erfahrung – das Suchmaschinen-Ranking verbessern können oder die der Kunde ausdrücklich verlangt. Ein bestimmt definiertes Ranking wird nicht garantiert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Beide Parteien können die SEO-Dienstleistung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beenden.
SEA-Kampagnen Bei SEA-Kampagnen unterbreitet der Anbieter Vorschläge zu werbewirksamen Keywords und schaltet diese nach Kundenfreigabe. Es erfolgt keine Garantie bestimmter Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen), sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Neben der Vergütung der Dienstleistung besteht ein Anspruch auf Ersatz der für die Anzeigen anfallenden Kosten.
Social Media Marketing Der Anbieter unterstützt bei der technischen Erstellung und Betreuung von Social-Media-Präsenzen. Werden zusätzlich Werbeanzeigen erstellt, richtet sich dies nach den individuellen Wünschen des Kunden. Die inhaltliche Verantwortung (Bilder, Texte, Videos etc.) liegt vollständig beim Kunden – der Anbieter prüft diese Inhalte nicht auf Recht oder Inhalt. Beim sogenannten Ghost Posting hat der Anbieter Gestaltungsfreiheit, sofern keine konkreten Vorgaben gemacht wurden. Er agiert bei der Betreuung ausschließlich als Auftragsverarbeiter.
Content-Marketing und Pressemeldungen Bei Content-Marketing und Pressemeldungen wird die Erstellung und Abrechnung der Inhalte nach den Vorgaben des angenommenen Angebots durchgeführt. Nach Fertigstellung und Freigabe wird ein Distributionsdatum festgelegt. Dem Kunden steht in der Regel ein Anspruch auf zwei Korrekturschleifen zu; darüberhinausgehende Änderungen führen zu Mehrkosten.
Beratung und Consulting
Beratungsleistungen Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen, in denen er eine Beurteilung des jeweiligen Beratungsgegenstandes vornimmt – eine Rechtsberatung findet nicht statt. Ein konkret definiertes Ergebnis wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
UX-/UI-Beratung Bei der UX- und/oder UI-Beratung beurteilt der Anbieter das Design (von mobilen Apps oder Webseiten) und gibt Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. in Bezug auf Conversion Rate oder Verweildauer) wird nicht garantiert, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
Marktbeobachtung Dienstleistungen im Bereich Marktbeobachtung erfolgen auf Basis vorab abgestimmter Maßnahmen. Ein garantiertes Ergebnis, beispielsweise in Form von Verkaufszahlen, wird nicht zugesichert – sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht.
Gestaltung und Design
Logogestaltung und -Konzeption Auf Anfrage erstellt der Anbieter basierend auf detaillierten Kundenangaben ein Logo bzw. ein Logokonzept. Dabei erfolgt keine rechtliche oder wettbewerbsrechtliche Überprüfung bezüglich Schutzrechten Dritter. Der Kunde hat grundsätzlich Anspruch auf zwei Korrekturschleifen – weitere Änderungen sind kostenpflichtig. Nach Fertigstellung wird das Logo in einem gängigen Dateiformat übermittelt. Der Anbieter kann einen Urheberrechtsvermerk fordern, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.
Video und Fotografie Die Erstellung professioneller Videos und Fotografien erfolgt anhand einer detaillierten Kundenanfrage. Aufgrund des künstlerischen Gestaltungsspielraums werden die Ergebnisse nach individueller Einschätzung des Anbieters erstellt – Reklamationen zur künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. In der Regel stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen zu; eine Neuerstellung der Aufnahmen erfolgt nicht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle abgebildeten Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben, inklusive Abschluss entsprechender Model-Release-Verträge.
Print-Design Im Printbereich umfasst der Leistungsgegenstand die Entwicklung gestalterischer Vorgaben für Produkte wie Banner, Plakate, Flyer, KFZ-Beklebungen, Textilien oder Logodesigns. Der genaue Leistungsumfang wird individuell vertraglich geregelt. Während eines Briefings können Kundenwünsche besprochen werden. Änderungen nach zwei Korrekturschleifen sind grundsätzlich ausgeschlossen bzw. kostenpflichtig. Der Liefergegenstand umfasst meist eine druckfertige Datei; Ansprüche auf bearbeitbare Dateien (z. B. InDesign-Dateien) bestehen nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Entwicklung und Programmierung
Entwicklung von Apps Gegenstand der App-Entwicklung ist die Neuentwicklung mobiler Apps unter Berücksichtigung der technischen, inhaltlichen und gestalterischen Vorgaben des Kunden. Die Entwicklung erfolgt in der Regel anhand agiler Methoden und wird als Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB abgewickelt. Der Anbieter entscheidet frei, welche technischen Standards angewendet werden – solange diese dem Stand der Technik entsprechen und nichts anderes vereinbart wurde. Pflichtleistungen wie die Prüfung von Rechten, die Beschaffung von Tools und Zertifikaten oder die Übergabe von Quellcodes und Dokumentationen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Apps werden zumeist für den Apple AppStore und Google Play Store konzipiert; im Falle einer Ablehnung durch den AppStore gehen etwaige Nachbearbeitungskosten zu Lasten des Kunden – außer, es liegt ein vom Anbieter schuldhafter Fehler vor. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht und Bestandteile des Projekts dürfen vom Anbieter auch in anonymisierter Form für andere Projekte wiederverwendet werden. Updates und Anpassungen an neue Betriebssysteme erfolgen nur, wenn dies vertraglich festgelegt wurde.
Schlussbestimmungen
Rechteeinräumung / Eigenwerbung Nach vollständiger Bezahlung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Weitergehende Rechte bedürfen einer eigenen Vereinbarung. Der Kunde erteilt dem Anbieter das ausdrückliche Recht, das Projekt zu Referenzzwecken (z.B. im Portfolio, auf der eigenen Website oder durch Verlinkung im Footer/Impressum) zu nutzen, ohne dass ihm dadurch ein Entgeltanspruch entsteht.
Vertraulichkeit Alle dem Anbieter zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonaufnahmen, Bilder, Videos, DVD/CD-ROMs, interaktive Produkte und sonstige Unterlagen – insbesondere solche, die urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden enthalten – werden streng vertraulich behandelt. Der Anbieter stellt sicher, dass sämtliche involvierte Mitarbeiter sowie Dritte (z.B. Lieferanten, Grafikdesigner, Programmierer etc.) diese Geheimhaltungspflicht einhalten. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer des Vertrages hinaus zeitlich unbegrenzt.
Sonstiges Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Kunde oder seine Unternehmenseinheit keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. bei Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzgebung, Marktgegebenheiten oder der Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt dies als Zustimmung; ansonsten kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
Stand: 15.05.2025